Gremien
Kommissionen
Das Präsidium des NFV ist befugt, zur eigenständigen Wahrnehmung besonderer Aufgaben Kommissionen oder einzelne Beauftragte zu berufen. Solche Einsetzungen gelten jeweils längstens für die Amtsdauer des berufenden Präsidiums. Momentan gibt es beim NFV folgende Kommissionen:
Kommissionen: