Verbandsspitze

Verbandstag

Der Norddeutsche Fußball-Verband e. V. (NFV) hält alle drei Jahre, in der Regel im 2. Quartal, eine als „Ordentlicher Verbandstag“ bezeichnete Hauptversammlung der Mitglieder ab. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch das Präsidium unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von sechs Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

Der Verbandstag ist das oberste Beschlussorgan des NFV. Ihm steht die letzte Entscheidung in allen Angelegenheiten dieses Verbandes zu, soweit nicht die Zuständigkeit des Verbands- oder Sportgerichts berührt ist.

Der Beschlussfassung des Verbandstages unterliegt insbesondere die Wahl des Präsidiums, der Mitglieder der Rechtsorgane (Verbandsgericht, Sportgericht) einschließlich der Bestätigung der Beisitzer des Bundes Deutscher Fußballlehrer sowie die Wahl der Mitglieder der Revisionsstelle. Außerdem kann über die Genehmigung der Haushaltspläne für die Geschäftsjahre, in denen ein Ordentlicher Verbandstag stattfindet, die Einrichtung der Ligen des NFV, die Änderung der Satzung und der Ordnungen, die Entlastung des Präsidiums bezüglich der Jahresabrechnung und der Geschäftsführung, den Erlass von Amnestien für den Verbandsbereich und die Auflösung des Verbandes entschieden werden.

Das Präsidium kann in dringenden Fällen jederzeit einen Außerordentlichen Verbandstag einberufen, wenn dies von einem Drittel aller Mitgliederstimmen in gleicher Sache beantragt wird. Soll ein Sachverhalt, der Beschlussgegenstand des letzten Ordentlichen Verbandstages war, Anlass zur Einberufung eines Außerordentlichen Verbandstages werden, so ist dafür die Unterstützung von zwei Dritteln der Mitgliedsstimmen erforderlich.

Den Ort für einen Außerordentlichen Verbandstag legt das Präsidium fest und ein satzungsgemäß einberufener Verbandstag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlussfähig.

Der Verbandstag ist grundsätzlich nicht öffentlich und setzt sich aus den Vertretern der norddeutschen Landesverbände, den Vertretern der Vereine, die in dem Jahr, in dem der Verbandstag stattfindet, in einer der Ligen im Bereich des NFV teilnehmen, dem Präsidium, den Mitgliedern des Verbands- und Sportgerichts und der Revisionsstelle, den Ehrenpräsidenten sowie den Ehrenmitgliedern des NFV zusammen.

Das Stimmrecht des Verbandstages ist insofern geregelt, dass dem Bremer Fußball-Verband 10 Stimmen, dem Hamburger Fußball-Verband 20 Stimmen, dem Niedersächsischen Fußballverband 48 Stimmen und dem Schleswig-Holsteinischem Fußballverband 22 Stimmen zugeteilt sind. Die Vereine haben für jede Mannschaft, die in einer der o.g. Spielklassen vertreten ist, je eine Stimme. Des Weiteren haben die stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums ebenso je eine Stimme, während sonstige Funktionsträger des NFV eine beratende Stimme besitzen.

Die stimmberechtigten Mitglieder können für jede, ihnen zukommende Stimme einen Vertreter entsenden. Stimmenübertragung auf ein anderes Verbandsmitglied ist nicht zulässig.

Der nächste Ordentliche NFV-Verbandstag findet am 8. Juni 2024 in Bremen statt.

Folgen und mehr erfahren:
NordFV bei Facebook NordFV bei X NordFV bei Instagram NordFV bei YouTuube NordFV Live