Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat am 12.12.2020 folgende Änderungen der NFV-Satzung und Ordnungen beschlossen (Änderungen sind fett markiert):
NFV-Spielordnung:
Anhang 1 Regionalliga Statut
7.1 Trainer
Entsprechend den DFB-Rahmenbedingungen für die 4. Spielklassenebene in Verbindung mit § 22 Nr. 3 und § 10 der Ausbildungsordnung des DFB sind in den Vereinen / Mannschaften der Regionalliga Nord Trainer zu beschäftigen, die mindestens im Besitz einer gültigen A-Lizenz sind. Trainer, die mit ihrer Mannschaft in die Regionalliga Nord aufgestiegen sind und nicht die erforderliche A-Lizenz besitzen, dürfen diese Mannschaft höchstens für eine Spielzeit weiter trainieren.
Änderungen sind umgehend dem Spielausschuss über die Geschäftsstelle des NFV mitzuteilen.
Endet die Tätigkeit des Trainers vor Ende der Spielzeit, darf übergangweise für höchstens drei Monate, längstens bis zum Ende der Spielzeit, ein Trainer ohne die erforderliche Lizenz beschäftigt werden. Über Ausnahmefälle entscheidet auf Antrag der NFV-Spielausschuss.
8.8.2 Regelungen EU/Nicht-EU
In jedem Spiel einer Mannschaft der RLN dürfen nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden. Die Bestimmungen von § 21 Absatz (1) der Spielordnung sowie der § 10 Absatz 1.7 der DFB-Spielordnung gelten entsprechend.