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Änderungen der Satzung und Ordnungen

Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat am 04.12.2021 folgende Änderungen der NFV-Satzung und Ordnungen im Rahmen einer Videokonferenz beschlossen (Änderungen sind fett markiert):

NFV-Satzung

§ 29 a Geschäftsführendes Präsidium: Zusammensetzung und Stimmrecht

(4) Wird in den Fällen des § 29 Absatz 9 Satz 1 und 2 nach der Zuwahl die im vorstehenden Absatz 3 vorgesehene Mitgliederregelung nicht mehr eingehalten, ist durch Zuwahl eines weiteren Mitglieds die garantierte Mindestmitgliedszahl für jedes ordentliche Mitglied im Geschäftsführenden Präsidium zu gewährleisten.

§ 29 b Aufgaben des Geschäftsführenden Präsidiums

(7) Das Geschäftsführende Präsidium beschließt mit der absoluten Mehrheit der an-wesenden Stimmen.
Ergibt sich nach einer Zuwahl gemäß § 29 a Absatz 4 im Geschäftsführenden Präsidium bei zu treffenden Entscheidungen eine Stimmengleichheit, gibt die Stimme des Präsidenten - in seinem Verhinderungsfall die Stimme des 1. Vizepräsidenten - den Ausschlag.
 

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