Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat im Rahmen seiner letzten Sitzung am 16.05.2023 folgende Änderungen der NFV-Satzung und NFV-Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen (Änderungen sind fett markiert):
NFV-Satzung
§ 38 Aufgaben der Rechtsorgane, Strafarten
(4) Die Zuständigkeiten im Einzelnen regelt § 5 der Rechts- und Verfahrensordnung. Satz 2 wurde gestrichen
§ 39 Revisionsstelle
(4) Die Revisionsstelle prüft die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse des NFV, indem sie zu diesem Zweck:
a) jährlich durch Ausschreibung die Vergabe der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie der Steuerbera-tung an eine Steuerberatungsgesellschaft vornimmt.
Absatz b) wurde gestrichen
Die Beauftragung erfolgt in diesem Fall auf Weisung der Revisionsstelle durch die NFV-Geschäftsstelle.
NFV-Rechts- und Verfahrenordnung
§ 4 Rechtsorgane
(1) Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben sind das Sportgericht und das Verbandsgericht berufen. 2. Satz wurde gestrichen
§ 35 Ehrengerichtsverfahren wurde gestrichen
§ 35 Inkrafttreten