Das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes e. V. (NFV) hat im Rahmen seiner letzten Sitzung am 07.09.2024 folgende Änderungen der NFV-Spielordnung sowie der NFV-Finanzordnung beschlossen (Änderungen sind fett markiert):
NFV-Spielordnung:
8.2 Nachweis Juniorenmannschaften
Vereine in der RLN müssen verpflichtend mit drei Juniorenmannschaften oder einer weiteren Herrenmannschaft und zwei Juniorenmannschaften, davon mindestens einer eigenständigen A-, B- oder C-Juniorenmannschaft am Spielbetrieb teilnehmen. Spielgemeinschaften werden auf die vorgenannte Bestimmung nicht angerechnet. Mannschaften von Jugendfördervereinen, an denen ein Verein beteiligt ist, werden nur angerechnet, wenn der betroffene Verein für jede zu stellende Juniorenmannschaft sieben Spieler nachweist. Die Spieler müssen im Laufe des Spieljahres in mindestens acht Pflichtspielen eingesetzt werden. Der Einsatz der Spieler ist dem Verband spätestens bis zum Ende des Spieljahres, in dem der Unterbau erfüllt werden muss, nachzuweisen.
NFV-Finanzordnung:
9. Tickets
9.1 Über die Geschäftsstelle haben ehrenamtliche Funktionäre des NFV und der Landesverbände sowie die hauptamtlichen Mitarbeiter des Verbandes und der Landesverbände die Möglichkeit, folgende Tickets (falls erhältlich) käuflich zu erwerben:
• 1. DFB-Pokalfinale Frauen
• 2. DFB-Pokalfinale Männer
9.2 Sind nicht ausreichend Tickets verfügbar, entscheidet über die Zuteilung der vorhandenen Tickets der Präsident. Ein Weiterverkauf der Tickets (im Sinne einer Gewinnerzielungsabsicht oder auf dem s. g. Schwarzmarkt) ist nicht zulässig.
9.2, 9.3, 9.5, 9.6 ersatzlos gestrichen
Anhang 3
Honorare, Spesen, Aufwandsentschädigungen
Abrechnender Personenkreis: Honorare, Spesen, Aufwandsentschädigungen:
Geschäftsführendes Präsidium 70,- € (pauschale Aufwandsentschädigung pro Monat)
Ausschuss- und Kommissionsvorsitzende 70,- € (pauschale Aufwandsentschädigung pro Monat)
Schiedsrichterbeobachter 50,- € (Bundesreisekostengesetz plus Differenz zu 50,- €)
Sicherheitsbeobachter 30,- € (Bundesreisekostengesetz plus Differenz zu 30,- €)
Platzkommission 15,- € (Bundesreisekostengesetz plus Differenz zu 15,- €)
Ausschuss-, Kommissions- und Sportgerichtsmitglieder pro Sitzung 15,- € (Bundesreisekostengesetz plus Differenz zu 15,- €)
Schiedsrichter Regionalliga Nord Herren Schiedsrichter: 250,- € (Wochentag plus 50 %)
Schiedsrichterassistent 1: 150,- € (Wochentag plus 50 %)
Schiedsrichterassistent 2: 150,- € (Wochentag plus 50 %)
Schiedsrichter Frauen-Regionalliga Nord Schiedsrichter: 60,- €,
Schiedsrichterassistent 1: 35,- €
Schiedsrichterassistent 2: 35,- €
Schiedsrichter A-Junioren-Regionalliga Nord Schiedsrichter: 45,- €
Schiedsrichterassistent 1: 30,- €
Schiedsrichterassistent 2: 30,- €
ab Spielzeit 2025/2026 Schiedsrichter: 50,- €
Schiedsrichterassistent 1: 35,- €
Schiedsrichterassistent 2: 35,- €
Schiedsrichter B-Junioren-Regionalliga Nord Schiedsrichter: 45,- €
Schiedsrichterassistent 1: 30,- €
Schiedsrichterassistent 2: 30,- €
ab Spielzeit 2025/2026 Schiedsrichter: 50,- €
Schiedsrichterassistent 1: 35,- €
Schiedsrichterassistent 2: 35,- €
Schiedsrichter C-Junioren-Regionalliga Nord Schiedsrichter: 45,- €
Schiedsrichterassistent 1: 30,- €
Schiedsrichterassistent 2: 30,- €
ab Spielzeit 2025/2026 Schiedsrichter: 50,- €
Schiedsrichterassistent 1: 35,- €
Schiedsrichterassistent 2: 35,- €
Schiedsrichter Futsal-Regionalliga Nord Schiedsrichter 1: 50,- €
Schiedsrichter 2: 50,- €
Schiedsrichter 3: 50,- €
Schiedsrichter Turniere Futsal-Turniere
(Vereinsmannschaften) A-Junioren: 6,50 €/Stunde,
B-Junioren/Juniorinnen: 6,00 €/Stunde
C-Junioren/Juniorinnen: 5,50 €/Stunde
Turnierleitung:
Bis fünf Stunden: 60,- €
Über fünf Stunden: 80,- €
Über acht Stunden: 100,- €