Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Regionalliga Nord der Herren für die Saison 2014/2015 hat als 26. Verein jetzt auch der Lüneburger SK Hansa die endgültige Zulassung erhalten.
Der Verein Lüneburger SK Hansa erhielt die Zulassung während der Sitzung der NFV-Zulassungskommission am 12. Mai 2014 vorerst nur unter Vorbehalt. Die wirtschaftliche Zu-lassung wurde bestätigt, die Gesamtzulassung hing jedoch noch von einer weiteren ausstehenden Entscheidung des NFV-Präsidiums bezüglich einer regionalligatauglichen Spielstätte ab.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage konnte eine solche Entscheidung nicht wie zuvor vermeldet, durch das NFV-Präsidium erfolgen, da dieses statuarisch als Beschwerdeorgan bei der Zulassung fungiert. Stattdessen hat zuständigerweise die NFV-Zulassungskommission in Abstimmung mit der NFV-Sicherheitskommission entschieden, bezüglich der betreffenden Spielstätte in Bardowick eine für ein Jahr befristete und jederzeit widerrufbare Ausnahmeübergangsregelung zu gestatten. Neben den im Vorhinein dem Verein kommunizierten Maßnahmen im sicherheitstechnischen Bereich, die bis spätestens zum Saisonstart (1. Heimspiel) erfüllt werden müssen, wurden dem Lüneburger SK Hansa weitere strenge sicherheitstechnische Vorgaben auferlegt. Zudem behält sich der NFV vor, schon bei geringfügigen Auffälligkeiten im Bereich Sicherheit, Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug auszusprechen.
Zur Vorgeschichte: Der derzeitige Tabellenerste der Oberliga Niedersachsen musste vor einigen Wochen aus der jahrelangen Spielstätte am Lüneburger Wilschenbruch weichen und spielt seitdem auf der Sportanlage in Bardowick, die nicht in allen Punkten den NFV-Sicherheitsrichtlinien entspricht.
Zurzeit belegt der Lüneburger SK Hansa einen Spieltag vor Saisonende Rang eins in der Oberliga Niedersachsen und würde somit auf direktem Weg in die Regionalliga Nord der Herren aufsteigen.
Der SV Wilhelmshaven muss dagegen weiter um die Zulassung zur Regionalliga Nord 2014/2015 zittern. Dem derzeitigen Tabellen-Sechzehnten wurde durch die NFV-Zulassungskommission eine letzte Nachbesserungsfrist bis zum Freitagnachmittag gewährt.