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Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bremen

(Foto: hansepixx.de)

Der langjährige Rechtstreit mit dem SV Wilhelmshaven ist heute vor dem Oberlandesgericht Bremen in eine neue Runde gegangen. Der Verein SV Wilhelmshaven hatte nach der abgewiesenen Klage auf Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord der Herren vor dem Landgericht Bremen im April dieses Jahres, gegen den Norddeutschen Fußball-Verband e.V. (NFV) ein Berufungsverfahren angestrengt.

Der 2. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts beschränkte sich in der mündlichen Verhandlung auf die Frage, ob eine Wiedereingliederung in eine Spielklasse überhaupt einen Schadensersatz für die entgangene Teilnahme in dieser Spielklasse zu einer früheren Spielzeit darstellen könne.

Eine Entscheidung diesbezüglich wird am 30.11.2018 um 9 Uhr erwartet.

„Bis dahin möchten wir auf eine genaue Einschätzung und Bewertung verzichten“, äußerte sich NFV-Vizepräsident Hans-Ludwig Meyer im Anschluss an die Verhandlung „Dennoch ist der NFV nach wie vor der Auffassung, dass eine Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord der Herren keine Option darstellt. Die Bereitschaft, sich mit dem Verein außergerichtlich zu einigen besteht weiterhin.“

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